Aktuelles
13.12.2025
Stellungnahme zu den Vorwürfen in Hinblick auf die Gemeinderatssitzung vom 1.12.2025 und weiteren Berichten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Anschuldigungen gegen mich, Informationen vorenthalten zu haben, möchte ich natürlich nicht unkommentiert lassen und will klarstellen:
Im Mai 2023 informierte mich Herr Heinrich (Kreisgeschäftsführer Bayerisches Rotes Kreuz), dass das BRK durchaus bereit sei, die Betriebsträgerschaft über eine weitere stationäre Pflegeeinrichtung (ggf. mit verschiedenen Spezialpflegestationen) zu übernehmen. Das BRK würde sich den Herausforderungen stellen, sei aber nicht mehr in der Lage, das wirtschaftliche Risiko alleine zu tragen. Sie würden Unterstützung durch die öffentliche Hand, ganz gleich ob Kommune, Landkreis, Bezirk oder wen auch immer benötigen. Herr Heinrich teilte zudem mit, dass er noch nicht weiß, wie man die Frage lösen kann, da eine Beteiligung rechtlich nicht ganz einfach ist.
Daraufhin wurde vereinbart, dass man konkret besprechen müsse, was unter dieser Unterstützung zu verstehen sei und was die Gemeinde rechtlich überhaupt leisten dürfte.
Eine konkrete Beschreibung einer Defizitvereinbarung o. ä. lag beim zweiten Aufstellungsbeschluss 02/2024 nicht vor! Ebenso existierte kein Dokument oder ein Entwurf. Auch wurde bis zu diesem Zeitpunkt nicht über mögliche finanzielle Belastungen gesprochen. Zudem wird eindeutig nicht der Gemeinde alleine das Risiko o. ä. zugeschrieben! Herr Heinrich bewertete den Ausgleich durch die Gemeinde in der gleichen Mail als rechtlich schwer umsetzbar.
Diesen Hinweis des BRK auf die erschwerte Situation in der Pflege und die damit verbundene Auseinandersetzung nahm ich zum Anlass, um dieses Thema prüfen zu lassen. Die Übersendung eines konkreten Entwurfs „Defizitvereinbarung“ erfolgte nachweislich zum ersten Mal im Juli 2024. Nach rechtlicher Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes war klar, dass die Gemeinde solch eine Vereinbarung nicht abschließen darf.
Diese Option ist somit für mich nicht in Frage gekommen. Im Dezember 2024 fand zu dieser Thematik die erste Besprechung zwischen dem möglichen Betriebsträger (BRK), dem Investor bzw. Bauträger und mir statt. Hier wurde klar, dass eine Beteiligung über dieser Art nicht möglich ist. Zudem wurde hier erstmalig über mögliche Summen gesprochen.
Ich habe einen Termin für 2025 mit dem möglichen Betriebsträger (BRK), dem Investor bzw. Bauträger und mir im Landratsamt (Kommunalaufsicht und Frau Landrätin) angefragt, damit Möglichkeiten der Beteiligung, die rechtlich für die Gemeinde umsetzbar wären, besprochen werden. Bei einem Termin im November 2025 wurde nochmals eine Defizitvereinbarung ausgeschlossen, über andere Möglichkeiten sollten sich die Beteiligten austauschen. Dies findet derzeit auch statt, um das Projekt „Pflegeeinrichtung (vollstationär/teilstationär)“ für Thalmassing umzusetzen.
Bis heute haben weder der mögliche Bauträger noch das BRK als möglicher Betriebsträger eine Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen, die durch den Gemeinderat hätte genehmigt werden müssen. Zu keinem Zeitpunkt war es meine Absicht, dass hier irgendein Umstand unterschlagen wird. Mein Ziel war und ist immer, im besten Interesse der Gemeinde zu handeln.
Es ist bis heute nicht entschieden, in welcher Form die Senioreneinrichtung gebaut und betrieben werden kann, da noch nicht genügend konkrete Informationen vorliegen. Dies bestätigen sowohl das BRK als auch der Investor!
Chronologie
Dezember 2022:
Erster Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Auf der Hohen Grippen“ (Pflegeeinrichtung + Wohnbebauung).
Mai 2023:
BRK zeigt Bereitschaft, eine Pflegeeinrichtung zu betreiben.
Gleichzeitig Hinweis: wirtschaftliches Risiko kann nicht allein getragen werden; Unterstützung der öffentlichen Hand notwendig.
Juli 2023:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig erklärt § 13b BauGB für unzulässig, neuer Aufstellungsbeschluss muss gefasst werden.
(§ 13b BauGB erlaubte es Gemeinden, Bebauungspläne für Wohngebiete am Ortsrand in einem stark vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung aufzustellen)
Februar 2024
Neuer Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Auf der Hohen Grippen“.
Juli 2024:
Erster Entwurf einer Defizitvereinbarung vom BRK.
Prüfung durch Kommunalaufsicht: Gemeinde darf das rechtlich nicht.
Dezember 2024:
Erstes gemeinsames Treffen mit BRK und Investor.
Bestätigung: Defizitvereinbarung ist ausgeschlossen.
Erste Gespräche über mögliche finanzielle Größenordnungen.
2025:
Termin im Landratsamt angefragt, um rechtlich zulässige Beteiligungsformen zu klären.
Im November 2025 erneute Bestätigung: Defizitvereinbarung nicht möglich; Alternativen werden weiter geprüft.
Bis heute:
Keine Vereinbarung zwischen Gemeinde, BRK oder Investor abgeschlossen.
Keine Information wurde zu irgendeinem Zeitpunkt zurückgehalten.
Projekt „Senioreneinrichtung“ bleibt in Prüfung, da noch nicht genug belastbare Details vorliegen. Das bestätigen auch BRK und Investor.
Mein Ziel bleibt unverändert: Eine moderne und nachhaltige Senioreneinrichtung für Thalmassing zu ermöglichen. Verantwortungsvoll, transparent und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.
Ich stehe jederzeit persönlich bei Rückfragen oder für ein Gespräch zur Verfügung.
Ihr
Raffael Parzefall